Die Schlüsselnummer "95"

Worum geht es?

 

Seit September 2014 reicht zum gewerblichen Bewegen eines Busses oder LKWs der Führerschein allein nicht mehr aus. Wer nicht gerade ein privates Nutzfahrzeug chauffiert oder das Löschfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr fährt, braucht zusätzlich einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation.

 

Der wird als Schlüsselnummer "95" eingetragen. Bis Mai 2021 erfolgte dies auf der Rückseite des Führerscheins in der Spalte 12, jeweils bei der betreffenden Führerscheinklasse. Nach Mai 2021 erfolgt die Eintragung in einem separaten Fahrerqulifizierungsnachweis (FQN).

 

Mit der "95" wird dokumentiert, dass man - zusätzlich zur Führerschienausbildung - eine Grundqualifizierung durchlaufen hat. Wer seine Fahrerlaubnis vor September 2008 (Bus) bzw. September 2009 (LKW) erworben hat, genießt hinsichtlich der Grundqualifizierung Bestandsschutz.

 

Nicht erspart bleiben den Kraftfahrern (auch denen mit Bestandsschutz!) die regelmäßigen Berufskraftfahrerweiterbildungen, auch EU-Weiterbildungen oder "Module" genannt. Damit sollen die Kenntnisse aus der Grundqualifikation regelmäßig wieder aufgefrischt werden. Insgesamt sind alle 5 Jahre 5 Weiterbildungen à 7 Stunden nachzuweisen.

Wer ist betroffen?

 

Die Schlüsselnummer 95 benötigen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen fahren. Der Linien- und Reisebusfahrer ist genauso betroffen wie der Fernfahrer und der "Kieskutscher". Aber auch die vielen Fahrer von 7,5-Tonnen-LKW gehören dazu, darunter viele Handwerksfirmen.

 

Lassen Sie sich dabei von der "Handwerkerklausel" im Gesetz nicht täuschen: Die Fahrerinnen und Fahrer vieler Handwerksbetriebe fallen nicht darunter, weil z.B. Fertigerzeugnisse ausgeliefert werden oder die Fahrtätigkeit im Vordergrund steht.

 

Wenn Sie nicht genau wissen, ob Sie die Schlüsselnummer 95 brauchen, rufen Sie uns einfach an: 05151/961432. *)

Termine und Übergangsfristen

 

Für Busfahrer war der 10.9.2013 der Stichtag. LKW-Fahrer brauchen den Eintrag seit dem 10.9.2014. Weitere Übergangsfristen gibt es nicht. Es gilt: Entweder man braucht die "95" oder nicht. Auf das Datum des Führerscheins kommt es dabei nicht an.

*) Hinweis: Sie erhalten bei uns Tipps aus der Praxis und aus unseren Erfahrungen als Ausbildungsstätte. Eine Rechtsberatung gibt es bei uns nicht.